Als Marktplatzhändler sind Sie im Rahmen des Verpackungsgesetzes dazu verpflichtet, die folgenden 3 Schritte zu befolgen:
Hinweis: Angegebene Daten müssen stets zwischen dem Verpackungsregister LUCID und Ihrem dualen System übereinstimmen. Nehmen Sie Änderungen also immer sowohl bei Ihrem dualen System als auch bei LUCID vor.
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