So stylisch und endlich haben wir sie mit in unseren Shop genommen. Die handgeknüpfte Handykette gefädelt mit hochwertigen Naturholzperlen aus deutschen Hölzern, Karabinern und Nylonband (1,5 mm) in gleicher Farbe. Die Handykette wird ohne die Hülle geliefert!
Durch die 2 Karabinerhaken kann man die Kette ganz einfach abnehmen und an einem anderen Gegenstand wie zum Beispiel eine Tasche befestigen. Ein wahrer Hingucker und in der Handtasche mit einem Griff super schnell zu finden.
Geliefert wird:
Eine Handykette in der
Länge: ca. 120 cm
wird ohne Handy und Handyhülle geliefert aber mit Pad!
Durchmesser Perlen: ca. 12 mm
Handmade by me
Karabiner: Aluminium mit Zinklegierung
Perlen: Holz, Made in Germany, speicheltest und schadstoffarm, entsprechend den Bedingungen der DIN-EN-71-3.
Leider ist keine Personalisierung möglich.
ACHTUNG: WEGEN VERSCHLUCKBARER KLEINTEILE (im losen Zustand) NICHT FÜR KINDER UNTER 3 JAHRE GEEIGNET.
Wichtig bei allen Produkten!
Holz ist ein Naturprodukt. Der bloße Kontakt mit Speichel führt in der Regel zu keiner Ablösung oder Abnutzung des Lackes. Jedoch kann Speichelkontakt in Verbindung mit mechanischen Einflüssen (wie kauen, beißen oder lutschen) zur Abnutzung führen.
Diese Art der Abnutzung ist kein Reklamationsgrund und begründet kein Umtausch- oder Rückgaberecht. Durch die Unbedenklichkeit der Materialien geht zu keiner Zeit eine Gefahr für das Kind aus.
Reinigung:
Bitte bewahren Sie die Handykette trocken auf. Reinigen Sie die Handykette mit einem feuchten Tuch und niemals mit scharfen Reinigungsmitteln oder Desinfektionsmitteln, auch keine Feuchttücher für Babys. (nur klares Wasser)
Legen Sie den Artikel bitte nicht in die Spülmaschine, Waschmaschine oder Sterilisator.
Wenn diese Punkte beachtet werden, bleiben Ihre gekauften Holzprodukte lange schön. Dies ist daher auch kein Reklamationsgrund.
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich KEINE Haftung für jegliche Art von Risiken übernehmen, die im Zusammenhang mit einem unsachgemäßen Gebrauch der Artikel entstehen. Alle möglichen Unfälle (Strangulieren, Verschlucken, Ersticken etc.) können durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vermieden werden.